Infos zu Facebook

      Infos zu Facebook

      Facebook sicher machen: Mehr Sicherheit in Ihrem Profil - Privatsphäre-Einstellungen erklärt


      Facebook lebt vom Austausch von Informationen, dazu zählt auch ein möglichst umfassendes Profil aller Anwender. Grundsätzlich sollten Sie sich vor Augen führen, dass alle Beiträge und Bilder, die Sie auf der Facebook-Plattform erstellen oder hochladen, auf Server gelangen, auf die Sie keinen direkten Einfluss mehr haben. Bilder zweifelhafter Natur haben deswegen bei Facebook grundsätzlich nichts verloren.

      Darüber hinaus stellt Ihnen Facebook eine riesige Plattform zur Verfügung, auf der Sie mit vielen Menschen kommunizieren können. Bedenken Sie dabei aber auch, dass zukünftige Arbeitgeber, die Freundin/der Freund oder Behörden auf diese Daten und Angaben zugreifen können - zumindest auf die öffentlich zugänglichen Daten. Abseits der Facebook-Handhabe Ihrer persönlichen Daten verlangt Ihnen das Netzwerk daher auch ein Höchstmaß an Medienkompetenz ab. Idealerweise stellen Sie sich bei jedem Klick, jedem Post und jedem Bild die Frage, ob Ihnen Ihr Beitrag auf dem sozialen Netzwerk in irgendeiner Weise zum Nachteil gereichen kann.

      Neben neuen Funktionen verändert Facebook oft die Privatsphäre-Einstellungen oder fügt neue hinzu. Der Haken: Nicht immer sind neue Funktionen oder Mechanismen deaktiviert, sie müssen oft vom Anwender gezielt im Nachgang deaktiviert werden. Daher sollten Sie sich so oft wie möglich die Zeit nehmen, um Ihre Privatsphäre-Einstellungen zu kontrollieren.

      Wie gewohnt finden Sie auf der Facebook-Webseite oben rechts bei Ihrem Profil die fest verankerte Funktion "Konto". Ein Klick auf diese Schaltfläche öffnet ein kleines Menü, hier sehen Sie jetzt "Privatsphäre-Einstellungen". Klicken Sie auf den Punkt, um zu den wichtigen Einstellungen Ihres Facebook-Profils zu gelangen.

      Bevor Sie zu den individuellen Einstellungen weiter unten auf der Seite gelangen, sehen Sie als erstes eine globale Auswahl "Kontrolliere die Standardeinstellung für deine Privatsphäre". Laut einem Facebook-Sprecher bezieht sich diese Option, wie es der Text darunter bereits andeutet, nur auf Anwendungen, die die neue Inline-Funktion nicht anbieten. Damit ist die Vorauswahl beim Posten eines Beitrags, Video oder Bildes gemeint, mit dem man den Empfänger-Kreis bestimmt. Mehr dazu in der Bildergalerie. Doch so ganz eindeutig ist die Funktion dann doch nicht - möglicherweise hat sie auch Einfluss auf die Facebook-Einstellungen auf der Webseite, bei denen die Inline-Funktion vorhanden ist. Im Zweifelsfall sollten Sie bis auf Weiteres hier "Benutzerdefiniert" auswählen und im Folgefenster dann "Freunde" oder "Freunde von Freunden".

      Privatsphäre-Einstellungen - Funktionsweise von Verbindungen
      "Bestimme, wie du dich mit Personen, die du kennst, verbindest."


      - Wer kann dein Profil mithilfe deines Namens oder deiner Kontaktinformationen finden?
      Diese neue Variante der Facebook-Suche steuert die Anzeige Ihres Profils, wenn Anwender über die Suche-Funktion nach Ihrem Namen suchen. Für einen grundsätzlichen Schutz der Privatsphäre können Sie hier Freunde von Freunden auswählen. Wenn Sie allerdings Schulfreunde haben, die mit dem bestehenden Freundeskreisnichts zu tun haben, werden diese Sie auf Facebook nicht finden. Da es grundsätzlich nur um die Anzeige des Profils an sich geht, können Sie hier im Prinzip auch auf "Alle" schalten.

      - Wer kann dir Freundschaftsanfragen senden?
      Eine Anfrage an sich ist ja kein Problem, es sei denn, Sie sind prominent. Sind Sie es nicht, können Sie hier ebenfalls auf "Alle" schalten - Sie sind ja nicht gezwungen, jede Anfrage auch anzunehmen.

      - Wer kann dir Facebook-Nachrichten senden?
      Auch die Nachrichten können Sie bedenkenlos auf "Alle" schalten. Möglicherweise hat sich ein Schulfreund unter einem Pseudonym angemeldet und schickt Ihnen eine Nachricht, in der er sich vorstellt. Manchmal gibt es auch unangenehme Nachrichten, aber die sind eher die Seltenheit - als wählen Sie "Alle" aus.

      - Wer kann an deine Pinnwand posten?
      Ihre Pinnwand ist Ihr öffentliches Aushängeschild. Je nach gewählter Privatsphäre-Einstellung kann jeder Freund auf der Pinnwand posten oder nur Sie selbst. Es wird landläufig als unhöflich angesehen, wenn Sie es Freunden verweigern, auf Ihrer Pinnwand zu posten - diese Entscheidung müssen Sie allerdings selbst treffen. Bedenken Sie, dass Posts auf Ihrer Pinnwand, auch wenn sie von Freunden stammen, von allen Freunden gelesen wird. haben Sie also derzeit ein Problem mit einem Freund und befürchten Sie, dass er ein nicht angebrachtes Posting tätigt, können Sie hier auf "Nur ich" schalten, ansonsten lassen Sie es auf "Freunde" stehen.

      - Wer kann Pinnwandeinträge von anderen Personen in deinem Profil sehen?
      Ähnlich verhält es sich mit der Freischaltung von Beiträgen. An sich ist dies der bessere Weg um ungesteuerte Beiträge auf Ihrem Profil zu verwalten. Neben den gängigen Funktionen wie "Freunde von Freunden", "Freunde", "Nur ich" und "Öffentlich" haben Sie noch die neue Listen-Auswahl und "Benutzerdefiniert". Letztere erlaubt es Ihnen, dass Sie manuell Personen aus dem "Lesezirkel" heraus nehmen können oder das nur bestimmte Personen Abseits von Gruppen und Gruppierungen mitlesen dürfen. Je nach Durchmischung des Freundeskreises sollten Sie hier gut überlegen, wer mitlesen darf.

      Privatsphäre-Einstellungen - Funktionsweise von Markierungen
      "Bestimme, was passiert, wenn Freunde dich oder deine Inhalte markieren."

      - Profil-Überprüfung
      Markierungen sind ein beliebtes Feature auf Facebook, so können Sie über die Inline-Funktion bei einem Post angeben, wer sich bei Ihnen befindet. Dabei müssen die Wünsche des Beitrag-Erstellers, Sie in dem Post mit anzugeben und Ihre eigenen Wünsche nicht immer deckungsgleich sein. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie diese Funktion aktivieren. Allerdings müssen Sie dann auch Ihre Startseite im Blick behalten. Sobald Sie bei aktivierter Profil-Überprüfung in einem Beitrag markiert werden, erscheint unter Neuigkeiten ein weiterer Punkt "Benötigt Überprüfung", unter dem Sie die Markierung freigeben. Stimmen Sie nicht mit der Markierung überein, wird die Markierung nicht aktiviert. Stimmt leider so nicht ganz, denn Facebook merkt an, dass die Markierung trotz Verneinung an anderer Stelle in Facebook auftauchen kann. Recht schwamming, daher sollten Sie Ihren Freunden klar machen, dass Sie kein Interesse an einer Markierung haben, wenn Sie diese Funktion stört.

      - Markierungen überprüfen
      Diese Funktion bezieht sich auf Inhalte die Sie angelegt haben. Sie arbeitet in etwa wie vorangegangene Option, allerdings erlauben Sie so eben Freunden die nachträgliche Bearbeitung Ihrer Beiträge. Sollten darüber hinaus auch andere Personen in dem Beitrag markiert sein oder werden, sehen diese den Post auch - egal ob Sie mit ihnen direkt befreundet sind oder nicht.

      - Profil-Sichtbarkeit
      Unter dieser Funktion legen Sie vermutlich generell fest, welche Personen Markierungen von oder mit Ihnen sehen können. Hier stehen die gängigen Auswahl-Methoden zur Verfügung. Da Sie bereits die beiden vorangehenden Schutzmechanismen ausgewählt haben, können Sie hier den Kreis ruhig etwas weiter gestalten. "Freunde von Freunden" wäre dazu ein guter Start. Sollten Sie allerdings Freunde haben, die Ständig Bilder von Sauftouren posten an denen Sie lebhaft beteiligt sind oder sind die Markierungen in der Regel nicht massentauglich, sollten Sie vielleicht nur die engsten Freunde die Markierungen einsehen lassen.

      - Markierungsvorschläge
      Die Facebook-Werkzeuge sind so ausgetüftelt, dass anhand von Nutzerdaten Bilder durchsucht werden und viele Personen/Bilder einem Nutzerprofil zugeordnet werden können - ganz ohne Ihr Zutun. Facebook schlägt Ihnen beispielsweise beim Hochladen eines Gruppenbilds vor, welche Personen auf dem Bild erkannt werden und mit einem Profil verknüpft werden sollen. Diese Vorschläge können und sollten Sie deaktivieren.

      - Freunde, können angeben, wo du dich befindest
      Moderne Smartphones besitzen in der Regel einen GPS-Sender und wissen oft auf wenige Meter genau, an welcher Stelle sich der Besitzer befindet. Diese Information kann natürlich auch über die Facebook-Programme unter Android (Google) oder iOS (Apple) genutzt werden. Grundsätzlich sollten Sie bei Nutzung dieser Funktion vorher die Beitrags-Überprüfung aktivieren, denn Sie geben schon ein gutes Stück Privatsphäre aus der Hand, wenn Sie ohne zwischengeschaltete Überprüfung allen Bekannten erlauben, der Welt Ihren Standort mitzuteilen.

      Facebook bietet unter Privatsphäre noch weitere Einstellungen und Optionen, die wichtigsten haben wir Ihnen bereits vorgestellt. Grundsätzlich sollten Sie lieber etwas vorsichtiger sein und Schritt für Schritt Funktionen freischalten oder Einschränkungen lockern.

      Inline-Publikumsauswahl
      Ähnlich wie bei Google Plus erlaubt es Facebook jetzt auch, verschiedene Listen zu nutzen, die beim Erstellen eines Posts zur Auswahl stehen. Klicken Sie dazu auf das Eingabefeld oben auf der Facebook-Webseite, im Rahmen sehen Sie nun links neben "Posten" die Option zur Auswahl des Empfänger-Kreises. "Öffentlich" erlaubt es jedem Facebook-Anwender, diese Nachricht zu lesen, "Freunde" erlaubt logischerweise nur dem Freundeskreis Einblick. Sie können auch aus den Gruppen "Enge Freunde", "Familie" oder "Bekannte" auswählen. Unter "Listen" links auf der Startseite finden Sie die Option "Mehr" - diese ist sichtbar, wenn Sie den Mauszeiger auf "Listen" bewegen. Im Folgefeld lassen sich eigene Listen anlegen. Zu Beginn sind die Listen leer, ein Klick auf "Enge Freunde" zeigt rechts im Bild Vorschläge für die Liste. Wir empfehlen ein manuelles Befüllen der Listen.
      Niebel und Döring: FDP-Politiker fallen auf Facebook-Fake herein



      Auf Facebook machen Bilder die Runde, mit denen Mitglieder versuchen, den Nutzungsbedingungen zu widersprechen - ein altbekannter Hoax. Fehlte zwei FDP-Promis da der Durchblick?

      Es ist ein kleiner Brief, den derzeit diverse Facebook-Nutzer auf ihrer Seite posten: "An: Facebook", beginnt der weiße Text auf schwarzem Hintergrund, dann folgt ein sprachlich fragwürdiger Absatz: "Aufgrund der neuen AGB's in Facebook Widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten. (...) Das Copyright Meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei Mir...!" Augenscheinlicher Anlass der Postings mit zahlreichen Rechtschreibfehlern ist die Ankündigung Facebooks, seine Bedingungen und Richtlinien zu aktualisieren.

      Unter den Mitgliedern, die die Beiträge verbreiten, sind auch mindestens zwei prominente Nutzer. So teilte am Donnerstag der offizielle Account des ehemaligen Entwicklungsministers Dirk Niebel das Foto, nachdem es auf der privaten Seite von Ex-FDP-Generalsekretär Patrick Döring veröffentlicht wurde.

      Dass Facebook-Nutzer mit Bildern gegen echte oder angebliche AGB-Änderungen protestieren, ist kein neues Phänomen. Eine ähnliche Welle gab es zum Beispiel im November 2012. Auch damals machte eine Meldung mit dem Text "Aufgrund der neuen AGB's in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten gemäß BDSG" die Runde. Sogar Facebook gab damals eine Stellungnahme zum als "Copyright Meme" bekannten Hoax ab.

      Statusmeldung nicht für Widerspruch geeignet

      Die Fake-Enttarnungsseite Mimikama schreibt in einem Artikel zu den aktuellen Bildern, es sei irrwitzig zu glauben, dass Statusbeiträge Nutzer von den AGB entbinden, die sie bei ihrer Anmeldung bereits akzeptiert haben. Über die Jahre haben auch diverse Rechtsanwälte darauf hingewiesen, dass sich eine Statusmeldung nicht für einen Widerspruch gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eignet. 2012 etwa schrieb der Anwalt Jens Ferner: "Niemand wird den Anspruch haben, dass Mitarbeiter von Facebook sämtliche Mitteilungen in der eigenen Timeline lesen."

      Manchen Nutzer scheinen solche Hinweise nicht davon abzuhalten, die Bilder oder ähnliche Textmeldungen zu veröffentlichen. Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE sagt Patrick Döring, er sei sich natürlich bewusst, dass das Posting keine rechtliche Relevanz habe. Sein Ziel sei es gewesen, eine Debatte zum Thema entstehen zu lassen. "Einen Versuch ist es wert, es zu teilen", sagt er, "auf diese Weise wird Öffentlichkeit für das Thema hergestellt." Tatsächlich ist Dörings Foto bis Freitagvormittag bereits 119-mal geteilt worden.

      Während es unter Dörings Beitrag derzeit nur eine Handvoll Kommentare gibt, wird Dirk Niebel unter seinem Posting von einigen Nutzern verspottet. "Hiermit erkläre ich, das alles, was auf der Pinnwand von Dirk Niebel gepostet wird, mir gehört", schreibt ein Nutzer. Ein anderer kommentiert: "Tja, war halt auch kein Jura-Student, der Dirk."
      Copyright-Falschmeldung bei Facebook: Welchen Status Sie sich sparen können

      Viele Ihrer Facebook-Freunde widersprechen scheinbar den Geschäftsbedingungen des Netzwerks? Dann sind sie wohl auf einen virtuellen Kettenbrief reingefallen. Facebook selbst erläutert, dass eine entsprechende Statusmeldung überhaupt nichts bringt.

      Facebook kommentiert nur selten Falschmeldungen, die in dem Netzwerk herumgeistern. Passiert es doch, darf man also davon ausgehen, dass der betreffende Kettenbrief weit verbreitet ist, sprich: oft veröffentlicht und geteilt wird. So wie in diesem Fall: "Aufgrund der neuen AGB's in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten gemäß BDSG", lautet die deutschsprachige Variante einer Meldung, die derzeit vor allem als Bilddatei verbreitet wird. "Das Copyright meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei mir. Die kommerzielle Nutzung bedarf ausdrücklich meiner schriftlichen Zustimmung."

      Facebook plant zwar tatsächlich Neuerungen für sein Netzwerk, jedoch mit anderen Schwerpunkten als der Datennutzung - der Inhalt der Nachricht ist also schon auf den ersten Blick zweifelhaft. Auf seiner Website kommentiert Facebook den als "Copyright Meme" bekannten Hoax mittlerweile so: "Jedem Facebook-Nutzer gehören der Inhalt und die Informationen, die er veröffentlicht, und er ist Herr darüber - so wie es in unseren Bedingungen festgelegt ist. Facebook-Nutzer steuern selbst, wie die Inhalte und Informationen verbreitet werden. Das ist unser Grundsatz und ist es immer gewesen."

      Auch wenn es anders wäre: Für einen Widerspruch gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen würde sich eine Statusmeldung nicht eignen, meinen Juristen, im Gegensatz etwa zu einem Brief. "Aus juristischer Sicht unsinnig" findet solch ein Posting zum Beispiel der Rechtsanwalt Jens Ferner. Problematisch sei, dass der Widerspruch dem Unternehmen gar nicht zugeht, schreibt Ferner auf der Website seiner Kanzlei: "Niemand wird den Anspruch haben, dass Mitarbeiter von Facebook sämtliche Mitteilungen in der eigenen Timeline lesen, somit jeder (private) Pinnwandeintrag Facebook bewusst bekannt wird."

      Einfach mal in die Suchmaschine tippen

      Hoaxes sind im Prinzip so alt wie das Internet, seit sechs Jahren findet sich der Begriff im Duden. Er steht für Falschmeldungen, die per E-Mail oder über andere Kommunikationsdienste wie Chatsoftware oder soziale Netzwerke verbreitet werden.

      Erkennen lassen sich Hoaxes nicht immer sofort. Bei besonders häufig geteilten Nachrichten lohnt es sich aber, einen Abschnitt daraus in ein Suchmaschinensuchfeld zu kopieren. Oft zählen schon zu den ersten Ergebnissen Artikel, die die Botschaft zum "Fake" oder "Hoax" erklären - mitsamt Erläuterung, wie die Autoren zu diesem Urteil kommen. Die Website snopes.com beispielsweise hat sich darauf spezialisiert, Meldungen aus dem Netz auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.
      Möglichkeiten sich gegen die neuen AGBs von Facebook zu wehren

      3 mögliche Wege gegen die Datensammelei!!

      Mit diesem Kommentar spreche ich mich in keinster Weise für oder gegen diese Veranstaltung aus. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

      Hiermit möchte ich nur ein paar Erkenntnisse vorstellen die, wie ich finde so viele Nutzer wie möglich erfahren sollten. Man kann sich nämlich auf sehr einfache Weise gegen diese hier angesprochene neue Datensammlerei wehren.
      Facebook sammelt nun Daten bezüglich eures Nutzungsverhaltens auf anderen Seiten um diese an Werbeanbieter verkaufen zu können. Sie kennen also theoretisch alle Seiten die ihr besucht.

      Wenn ihr das nicht wollt gibt es verschiedene Möglichkeiten

      1. Der offizielle Weg

      In den Privatsphäreeinstellungen von Facebook findet sich die folgende Passage die darauf hinweist wie ihr die Datensammler (sog. 'Tracker') abschalten könnt. Dazu geht ihr einfach auf die entsprechenden Webseiten und folgt den Anweisungen. Ihr werdet überrascht sein wieviele andere Namen neben Facebook, Google etc. dort auftauchen und auch Daten sammeln. (Wichtig: Falls ihr einen Adblocker und/oder NoScript als Browserplugin benutzt müsst ihr dieses zunächst abschalten um wirklich alle Tracker deaktivieren zu können. Danach einfach wieder einschalten)

      "Wenn du nicht möchtest, dass Facebook oder andere teilnehmende Unternehmen Informationen sammeln oder nutzen, die auf deinen Aktivitäten auf Webseiten, Geräten oder Apps außerhalb von Facebook basieren, damit sie dir Werbeanzeigen zeigen können, kannst du diese über die Digital Advertising Alliance in den USA, die Digital Advertising Alliance of Canada in Kanada oder die European Digital Advertising Alliance in Europa abbestellen. Du kannst diese Abmeldung auch von deinem Handy aus vornehmen."
      Quelle Facebook: goo.gl/kJZFFO
      Link für Europa:youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/
      Link für USA und Canada: aboutads.info/choices/

      Denselben Weg empfiehlt auch independent.co.uk
      Quelle: goo.gl/dTXDKD

      2. BrowserPlugin 'Ghostery'

      Alternativ installiert man für seinen Browser das Plugin 'Ghostery' welches für jeden Browser zu haben und sehr einfach zu bedienen ist. Macht letztendlich das Gleiche, wobei ich vermute dass es noch ein paar mehr findet. Am besten mit Möglichkeit 1 kombinieren.
      Link: ghostery.com/de/download

      3. Anonym durch 'Tor'

      Wers wirklich so anonym wie möglich haben will kann sich weiterführend mit 'Tor' beschäftigen.
      Hier ein Artikel dazu von independent.co.uk (goo.gl/ZTzOcl) und der Link zum Projekt: torproject.org/

      Ich hoffe ich konnte hiermit für die ein oder andere neue Erkenntnis sorgen. Jeder kann für sich selber entscheiden ob er diese Möglichkeiten nutzen möchte oder nicht.

      Grüße
      Johannes
      Werbeanzeigen, die auf deiner Nutzung von Webseiten oder Apps außerhalb von Facebook basieren
      Eine der Möglichkeiten, wie dich Werbeanzeigen erreichen, besteht darin, dass ein Unternehmen bzw. eine Organisation Facebook bittet, seine bzw. ihre Werbeanzeigen solchen Personen zu zeigen, die seine/ihre Webseiten und Apps außerhalb von Facebook genutzt haben. So kannst du beispielsweise die Webseite eines Unternehmens besuchen, die Cookies nutzt, um ihre Besucher zu erfassen. Das Unternehmen bittet Facebook anschließend, seine Werbeanzeige den Besuchern auf der Liste zu zeigen, und du kannst diese Werbenanzeigen dann möglicherweise sowohl auf als auch außerhalb von Facebook sehen. Es handelt sich dabei um eine Art von interessenbasierter Werbung.
      Wenn du nicht möchtest, dass Facebook oder andere teilnehmende Unternehmen Informationen sammeln oder nutzen, die auf deinen Aktivitäten auf Webseiten, Geräten oder Apps außerhalb von Facebook basieren, damit sie dir Werbeanzeigen zeigen können, kannst du diese über die Digital Advertising Alliance in den USA, die Digital Advertising Alliance of Canada in Kanada oder die European Digital Advertising Alliance in Europa abbestellen. Du kannst diese Abmeldung auch von deinem Handy aus vornehmen.
      Es ist nur eine einmalige Abmeldung erforderlich. Wenn du die interessenbasierte Werbung auf Facebook von einem Telefon oder Computer aus abbestellst, übernehmen wir diese Auswahl für alle Geräte, auf denen du Facebook nutzt.

      1. Empfehlung: Auf Google Chrome umsteigen und Facebook AdBlock 1.0.12 installieren

      2. Auf diese Seite gehen:youronlinechoices.com/de/praferenzmanagement/
      hier entweder nur einige spezielle Anbieter "abwählen" oder auf den Button "alle" und schon hat sich das mit den Werbeanzeigen auf Basis des Surfverhaltens geklärt.
      Picturebook enthüllt Deine versteckten Facebook-Fotos

      Ausgelassene Schnappschüsse von der Weihnachtsfeier oder Impressionen des letzten Kneipenbesuchs: Es gibt Fotos, die will man nicht mit der ganzen Welt teilen. Eine neue Browser-App namens Picturebook macht es nun aber möglich, auf Facebook auch versteckte Fotos anzusehen.

      Es klingt zunächst wie ein Albtraum: Die für den Chrome-Browser erhältliche App Picturebook zeigt laut einem Bericht von Mashable auf Facebook versteckte Fotos, auch wenn man nicht mit der Person befreundet ist. Sind peinliche Schnappschüsse fortan also für alle sichtbar? Ganz so dramatisch ist die Lage zum Glück nicht.

      Picturebook ändert keine EinstellungenBevor Du jetzt panisch alle heiklen Bilder von Deinem Facebook-Account löscht: Picturebook ändert in keinster Weise die Privatsphäre-Einstellungen auf Facebook. Was die App tut, ist eigentlich relativ unspektakulär: Sie zeigt nur Bilder, die Du aus Deiner Timeline gelöscht hast. Hat ein anderer Facebook-Nutzer das betreffende Bild aber öffentlich gemacht, spürt Picturebook sie auf. Die App zeigt im Grunde also nur Fotos, die ohnehin auf Facebook zu sehen sind. Damit ist die Aussage der App-Macher, Picturebook würde "versteckte" Bilder anzeigen, technisch gesehen vielleicht korrekt, aber auch irreführend.

      Wer verlinkt wurde, ist auch sichtbarNehmen wir an, Du wurdest von einem Freund auf einem Facebook-Foto verlinkt, das Dir nicht gefällt. Dann kannst Du es aus Deiner Zeitleiste entfernen. Das bedeutet aber nur, dass es auf Deiner Facebook-Seite nicht mehr angezeigt wird – das Bild ist damit weder entfernt noch irgendwie versteckt, sofern es öffentlich geteilt wurde. Heißt: Wer will, hätte das betreffende Foto nach kurzer Suche ohnehin gefunden. Von daher ist das, was die App Picturebook tut, gar nicht so schlimm, wie es zunächst klingt.

      Allerdings scheint die Angst vor unerwünschten Facebook-Fotos bei manchem doch ziemlich groß zu sein: Die App wurde mittlerweile wieder aus dem Chrome-Store entfernt. Eine Google-Suche nach Picturebook führt nur noch zu einer Fehlermeldung.
      Gericht: Inhaber eines Facebook-Accounts haftet für Missbrauch seines Kontos durch Dritte
      heise online 19.08.2016 10:50 Uhr Joerg Heidrich

      Der Inhaber eines Facebook-Kontos haftet für beleidigende Inhalte, die Dritte über seinen Account äußern, urteilte das OLG Frankfurt am Main.

      Der Inhaber eines Facebook-Kontos haftet für beleidigende Inhalte, die Dritte über seinen Account äußern. Der Kontoinhaber muss zudem 3000 Euro Geldentschädigung zahlen sowie Anwaltskosten übernehmen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 21. Juli 2016 (Az.: 16 U 233/15).

      Schwerwiegener Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

      In dem Verfahren ging es um Postings, die auf der von dem Kläger eingerichteten öffentlichen Pinnwand veröffentlicht wurden, um eine von ihm ausgerichtete gewerbliche Veranstaltung zu bewerben. Der Kontoinhaber hatte bestritten, die Postings selbst eingestellt zu haben. Er habe sich zu jener Zeit in seinem Facebook-Account ebenfalls über den Computer von Freunden oder Bekannten eingeloggt, wobei er mit den eigenen Zugangsdaten "recht sorglos" umgegangen sei. In der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz vor dem Landgericht Wiesbaden hatte er dennoch eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich darin verpflichtet, die Äußerungen nicht zu wiederholen. Die von dem Kläger angestrebte Geldentschädigung sowie die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten hatte das Landgericht jedoch abgelehnt. Zu Unrecht, wie nun das Oberlandesgericht in der Berufung feststellte.

      Danach sei in den Äußerungen ein so schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des "dem persischen Kulturkreis entstammenden" Klägers zu sehen, dass dieser eine Geldentschädigung beanspruchen könne. So stelle "die Vornahme einer sexuellen Handlung an der Mutter wie auch die Benennung eines primären Geschlechtsorgans der Mutter eine schwerwiegende Beleidigung des Angesprochenen dar". Außerdem sei bedeutend, dass die Äußerungen öffentlich über Facebook im Internet verbreitet wurden.

      Für diese Äußerungen hafte der Beklagte als Inhaber des Facebook-Accounts auch als Täter. Hier seien die Grundsätze anwendbar, die der Bundesgerichtshof in der "Halzband"-Entscheidung für die Haftung des privaten Inhabers eines missbrauchten eBay-Mitgliedskontos aufgestellt hat. Danach muss der Inhaber eines eBay-Accounts, der seine Zugangsdaten nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, sich so behandeln lassen, als habe er selbst gehandelt.

      Jemand, der seine Kontaktdaten nicht unter Verschluss gehalten hat, sorgt dafür, dass Unklarheiten darüber entstehen können, welche Person unter dem Mitgliedskonto gehandelt hat. Hieraus ergebe sich eine generelle Verantwortung und Verpflichtung, seine Kontaktdaten so unter Verschluss zu halten, dass niemand an sie gelangen kann. Dies gelte auch für Facebook. Insbesondere komme auch einem solchen Account eine mit einem eBay-Konto vergleichbare Identifizierungsfunktion zu, es sei einem konkreten Nutzer zugeordnet. So sei die Anmeldung eines Mitgliedskontos nur natürlichen Personen erlaubt, wobei jede Person nur ein einziges persönliches Konto einrichten darf. Der Account sei auch nicht übertragbar, ohne vorher die schriftliche Erlaubnis von Facebook einzuholen.

      "Jugendtypisches Verhalten"
      Damit sei es unerheblich, ob der Beklagte die Postings selbst bei Facebook eingestellt hat oder hat einstellen lassen, noch ob er veranlasst oder geduldet hat, dass die Zugangsdaten von anderen verwendet wurden. Maßgebend sei allein, dass der Beklagte nicht hinreichend dafür Sorge getragen hatte, dass Dritte – insbesondere seine Freunde und Bekannte – nicht auf die Zugangsdaten und das Passwort seines Mitgliedskontos zugreifen konnten.

      Der Beklagte hatte vorgebracht, es "entspreche jugendtypischen Verhaltensweisen, soziale Netzwerke im Internet in räumlicher Anwesenheit zu verwenden, wobei die Accounts sozialer Medien frei zugänglich gemacht oder gar ausgetauscht würden". Wenn dem so wäre, stünde dies in klarem Widerspruch zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen von Facebook, meint das OLG.

      Das Oberlandesgericht hat die Revision gemäß Paragraf 543 der Zivilprozessordnung (ZPO) zugelassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts eine höchstgerichtliche Entscheidung erfordere. (anw)

      Quelle: heise.de/newsticker/meldung/Ge…tte-3300296.html?wt_mc=rs